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   OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 11 Wx 63/13   

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OLG Karlsruhe, 13.08.2013 - 11 Wx 63/13 (https://dejure.org/2013,47475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.08.2013 - 11 Wx 63/13 (https://dejure.org/2013,47475)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. August 2013 - 11 Wx 63/13 (https://dejure.org/2013,47475)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 420
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 28.10.2016 - 20 UF 81/15

    Wiederaufnahme eines güterrechtlichen Verfahrens: Nichtigkeitsklage bei

    Auf die weitere Beschwerde stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe durch Beschluss vom 13.08.2013 - 11 Wx 63/13 - fest, dass die Betreuerbestellung vom 16.04.2009 rechtswidrig war, da die der Betreuerbestellung zu Grunde liegenden Gutachten unzureichend gewesen seien; bei der Erstellung der Gutachten sei nicht die Möglichkeit eines wahren Kerns der Anschuldigungen des Antragstellers gegen seine Ehefrau, die selbst die Betreuerbestellung zur Vertretung des Antragstellers im Zugewinnausgleichsverfahren wegen seiner Prozessunfähigkeit beantragt hatte (1 XVII 60/09 - 49), in Erwägung gezogen worden.

    Die Akten des Amtsgerichts Pforzheim 5 F 301/06 mit OLG 20 UF 131/10 und AG Pforzheim 1 XII 60/09 mit LG Karlsruhe 11 T 228/09 und OLG Karlsruhe 11 Wx 63/13 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    b) Die Vertretung durch den vom Betreuer bevollmächtigten Rechtsanwalt S. war auch nicht deshalb "nicht nach Vorschrift der Gesetze", weil diese wirksame Vertretung nach der im betreuungs- bzw. vormundschaftsgerichtlichen Rechtsmittelverfahren mit Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe 13.8.2013 (11 Wx 63/13) ausdrücklich getroffenen Feststellung ihre Grundlage in einer rechtswidrigen Betreuungsanordnung hatte.

  • AG Brandenburg, 23.05.2022 - 85 XVII 45/21

    Betreuungsverfahren - Geschäftswert

    Nur wenn im Fall des § 36 Abs. 2 GNotKG keine genügenden Anhaltspunkte für eine Bestimmung des Werts bestehen, wäre somit von einem Geschäftswert von 5.000,00 Euro gemäß § 36 Abs. 3 GNotKG auszugehen ( BGH , Beschluss vom 02.08.2017, Az.: XII ZB 502/16, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1411 f.; BGH , Beschluss vom 11.01.2017, Az.: XII ZB 373/16, u.a. in: FamRZ 2017, Seite 647; OLG Stuttgart , Beschluss vom 20.11.2018, Az.: 8 W 271/17, u.a. in: MDR 2019, Seiten 381 f.; OLG Karlsruhe , Beschluss vom 13.08.2013, Az.: 11 Wx 63/13, u.a. in: FamRZ 2014, Seite 420 ).
  • VG Gera, 09.01.2019 - 3 E 2255/18

    Wirksamkeit der Erklärung des Verzichts auf die Fahrerlaubnis durch einen

    Eine rückwirkende Aufhebung kommt wegen der gestaltenden Wirkung und des Vertrauens des Rechtsverkehrs auf die Wirksamkeit der in diesem Zeitraum vorgenommenen Rechtsgeschäfte des Betreuers nicht in Betracht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13. August 2013 - 11 Wx 63/13 - BayObLG, Beschl. v. 4. Juni 2003 - 1 Z BR 81/03 - jeweils Juris).
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